IT Support |
Mit der Umstellung auf BYOD (Bring Your Own Device) haben sich die Supportaufgaben gewandelt. Das Dokument D6.4-02 regelt den IT Support aller privaten elektronischen Geräte, die in den Schulhäusern der BFS Winterthur benutzt werden.
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Anleitung Telefonie
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Die internen Regelungen betreffend der automatischen Vermittlung, dem Rufverlauf, der Telefonumleitung, der VoiceMail und weiteren Dingen in Zusammenhang mit der Telefonie sind in den Anleitungen Telefonie für Pikett HTD (P6.4-02), für die Administration (P6.4-03) und für die Schulleitung (P6.4-04 ) beschrieben.
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Ausleihe
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Das Dokument D6.4-08 regelt die Bedingungen, unter denen die BFS Winterthur ICT-Geräte an Lernende ausleiht. Zudem kann im äussersten Notfall - wenn ein persönliches ICT-Gerät nicht funktioniert oder gerade repariert wird - gegen Vorweisung eines offiziellen Ausweis ein Gerät beim Helpdesk Mühletal (M012) oder auf dem Sekretariat Pionierpark (P118) für einen Schultag ausgeliehen werden. In beiden Fällen wird das Formular F6.4-02 angewendet. Dies gilt nicht für vergessene Laptops.
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ICT-Nutzungs-bestimmungen |
Die Nutzungsrichtlinie der IKT-Systeme D6.4-09 regelt die Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln und Geräten. Darin sind auch die Folgen bei Verstössen gegen diese Regeln beschrieben.
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Einführungswochen
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Die Checkliste "Einführungswoche des Moduls ICT 1" F6.4-04 für neu eintretende Lernende unterstützt den Ablauf. |