Einführung neue Lernende
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Gemäss dem Ablauf des Einführungsprogramms P2.2-01 findet die Einführung neuer Lernender in den ersten Semesterwochen statt. Alle Lehrpersonen sind daran beteiligt.
Das Einführungsprogramm besteht aus folgenden Einführungsmodulen:
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Semesterschluss |
Der Unterricht findet grundsätzlich im normalen Rahmen statt. Der Stundenplan ist einzuhalten. Dokument D2.3-09 regelt, wie der letzte Schultag eines Semesters gestaltet werden darf.
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Unterrichts- umstellung |
Unterrichtsumstellungen müssen von der Abteilungsleitung mindestens zwei Wochen vor der Umstellung mit dem Formular (F2.3-02) bewilligt werden.
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Prüfungen |
Um den Unterrichtserfolg zu messen, werden Prüfungen durchgeführt, welche den Prüfungsstandards der BFS Winterthur entsprechen. Dokument D2.3-04 erläutert die Eckpunkte zur Notengebung und Beurteilung.
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Prüfungs- erleichterung |
Lernende mit Lernschwierigkeiten können in bestimmten Fällen eine Prüfungserleichterung beantragen. Auf der BSF-Website finden sich weiterführende Informationen zum Nachteilsausgleich.
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Zeugnisnoten- eingabe |
Die Zeugnisnoten werden gemäss Wegleitung (D2.1-06) jeweils zu Semesterende in einem vorgebebenen Zeitfenster eingetragen. Der Besuch des Lernfoyers und von Kursen der beruflichen Weiterbildung wird im Zeugnis nicht vermerkt.
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Fehlende Zeugnisnote |
Nur wenn der/die Lernende mehr als 50% im Unterricht gefehlt hat, kann im Zeugnis statt einer Note der Vermerk «teilweise besucht» (teil.bes.) eingetragen werden. Wird keine Note gesetzt, muss die Abteilungsleitung mit dem Formular «fehlende Zeugnisnote» (F2.1-03) informiert werden.
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Semester- Dispensation |
Wird im Zeugnis ein Fach als dispensiert mit dem Eintrag «disp.» erfasst, muss die Dispensation im Lernendendossier belegt sein (z.B. bewilligtes Dispensationsgesuch, Arztzeugnisse).
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Zeugnisse |
Die Sekretariate versenden die Zeugnisse spätestens in der ersten Ferienwoche der Sportferien bzw. der Sommerferien. Die Berufsbildner/-innen erhalten ein Doppel der Zeugnisse.
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Klassenkonvente |
Es wird den Klassenlehrpersonen empfohlen, bei leistungsschwachen bzw. problematischen Lernenden oder Klassen zum Semesterende hin einen Klassenkonvent einzuberufen, um eventuelle Massnahmen zu besprechen. Die Abteilungsleitung soll darüber mit einem Kurzprotokoll in Kenntnis gesetzt werden.
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BYOD |
Seit Herbstsemester 2017 werden alle Klassen nach dem BYOD-Prinzip geführt. Das heisst, dass die Lernenden ihr eigenes Gerät in den Unterricht mitbringen. Die Geräteanforderungen werden im Dokument D6.4-07 beschrieben.
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Online-Plattformen |
Auf der BFS-Website finden sich alle Informationen zu den im Unterricht genutzten Plattformen und Anwendungen.
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Klassenvertreter/-in |
Jeweils zu Beginn des Schuljahres werden in den neuen Klassen die Klassenvertretungen gewählt. Nach der erfolgten Wahl instruiert die Klassenlehrperson die gewählte Person über ihre Aufgaben gemäss dem Pflichtenheft D2.3-03.
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Web-Tools |
Der Unterricht kann mit geeigneten Web-Tools vielseitig gestaltet werden. Eine Rangliste der 200 Top Tools zeigt weitere Möglichkeiten für den Unterricht auf.
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Störungen im Unterricht |
Das Dokument D2.3-22 bezweckt ein einheitliches und wirksames Reagieren der Lehrpersonen auf Störungen im Klassenzimmer. |