2.9  Evaluation der Ausbildungsleistung


QV bilingual

Im Dokument D2.9-01 sind alle Informationen zum zweisprachigen Qualifikationsverfahren zusammengefasst.

 

Repetition QV

FaBe-Lernende, die das Qualifikationsverfahren nicht bestanden haben, können dieses zwei Mal wiederholen.

 

Repetent/-innen ohne Lehrvertragsverlängerung stehen drei Varianten zur Auswahl:

1. Sie besuchen den BFS-Unterricht und generieren eine neue Erfahrungsnote.

2. Sie besuchen den BFS-Unterricht und generieren keine neue Erfahrungsnote.

3. Sie besuchen den BFS-Unterricht nicht und bereiten sich selbständig auf das Qualifikationsverfahren vor.

 

Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Merkblatt D2.9-02. Der/die Repetent/-in entscheidet sich verbindlich zu Beginn des Schuljahres für eine der drei Varianten. Für die Allgemeinbildung (ABU) muss das Formular F2.9-02 signiert werden.

 

Direkte QV-Zulassung

Die Bedingungen für Lernende, welche eine direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV haben, sind dem Informationsmerkblatt D2.9-03 zu entnehmen.