Qualifikations-verfahren bilingual |
Im Dokument D2.9-01 sind alle Informationen zum zweisprachigen Qualifikationsverfahren zusammengefasst.
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QV Repetition
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FaBe Lernende, die das Qualifikationsverfahren nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit dieses zwei Mal zu wiederholen. Für Repetentinnen und Repetenten ohne Lehrvertragsverlängerung stehen ihnen drei Varianten zur Auswahl:
1. Sie besuchen den Unterricht an der BFS und generieren eine neue Erfahrungsnote. 2. Sie besuchen den Unterricht an der BFS und generieren keine neue Erfahrungsnote. 3. Sie besuchen den Unterricht nicht und bereiten sich selbstständig auf das Qualifikationsverfahren vor.
Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Merkblatt D2.9-02. |
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Die Repetenten/-innen entscheiden zu Beginn des Schuljahres, welche der drei Varianten sie verbindlich bevorzugen und signieren für die Allgemeinbildung (ABU) das Formular F2.9-02.
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Direkte QV-Zulassung
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Die Bedingungen für Lernende, welche eine direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV haben, sind dem Informationsmerkblatt D2.9-03 zu entnehmen. |