QV bilingual |
Dokument D2.9-01 fasst alle Informationen zum zweisprachigen Qualifikationsverfahren zusammen.
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Repetition QV |
FaBe-Lernende, die das Qualifikationsverfahren nicht bestanden haben, können dieses zwei Mal wiederholen.
Repetent/-innen ohne Lehrvertragsverlängerung stehen drei Varianten zur Auswahl: 1. Sie besuchen den BFS-Unterricht und generieren eine neue Erfahrungsnote. 2. Sie besuchen den BFS-Unterricht und generieren keine neue Erfahrungsnote. 3. Sie besuchen den BFS-Unterricht nicht und bereiten sich selbständig auf das Qualifikationsverfahren vor.
Detaillierte Informationen finden sich im Merkblatt D2.9-02. Der/die Repetent/-in entscheidet sich zu Beginn des Schuljahres verbindlich für eine der drei Varianten. Für die Allgemeinbildung (ABU) muss das Formular F2.9-02 ausgefüllt und unterschrieben werden. Für die Berufskenntnisse (BK) muss das Formular F2.9-01 ausgefüllt und unterschrieben werden.
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Direkte QV-Zulassung |
Die Bedingungen für Lernende, welche eine direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV haben, sind dem Informationsmerkblatt D2.9-03 zu entnehmen. |