Mitarbeitendenbeurteilung
Als Grundlage dient das Personalgesetz (PG) und die Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung (MBVO) des Kantons Zürichs sowie die Schulordnung der BFS (D1.1-01).
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Lehrpersonen |
Die BFS hält sich an die vom Kanton gesetzten Rahmenbedingungen zur Mitarbeitendenbeurteilung von Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen. Aufgrund des Anstellungsverhältnisses werden an der BFS folgende Beurteilungen durchgeführt:
Im Prozess P1.3-05 Mitarbeitendenbeurteilung Lehrpersonen sind die administrativen Schritte aufgeführt.
Die Wegleitung sowie alle relevanten Formulare zur Mitarbeitendenbeurteilung ist beim Q-Konzept >
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Zentrale Dienste |
Die Mitarbeitendenbeurteilung von Verwaltungsangstellten wird gemäss den kantonalen Vorgaben durchgeführt. |