1.3  Schulleitung und Rektorat


Mitarbeitendenbeurteilung

 

Als Grundlage dient das Personalgesetz (PG) und die Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung (MBVO) des Kantons Zürichs sowie die Schulordnung der BFS (D1.1-01).

 

 

Lehrpersonen

Die BFS hält sich an die vom Kanton gesetzten Rahmenbedingungen zur Mitarbeitendenbeurteilung von Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen.

Aufgrund des Anstellungsverhältnisses werden an der BFS folgende Beurteilungen durchgeführt:

  • SLB: Systematische Leistungsbeurteilung für Lehrpersonen in unbefristeteter Anstellung
  • ZB: Systematische Zwischenbeurteilung für Lehrpersonen in unbefristeter Anstellung
  • LB: Leistungsbeurteilung von Lehrpersonen in befristeter Anstellung

Im Prozess P1.3-05 Mitarbeitendenbeurteilung Lehrpersonen sind die administrativen Schritte aufgeführt.

 

Die Wegleitung sowie alle relevanten Formulare zur Mitarbeitendenbeurteilung ist beim Q-Konzept > Ordner-Symbol Personalführung zu finden.

 

 

 

Zentrale Dienste

Die Mitarbeitendenbeurteilung von Verwaltungsangstellten wird gemäss den kantonalen Vorgaben durchgeführt.