2.2  Lehrpersonen


 

Klassenlehrpersonen

Die Klassenlehrperson ist die erste Ansprechperson für die Lernenden. Die Pflichten der Klassenlehrperson sind im Pflichtenheft der Klassenlehrperson D2.2-03 genauer umschrieben.

 

Mit den Klassen des 2. und 3. Lehrjahrs führt die Klassenlehrperson zu Beginn des Schuljahres folgende administrativen Aufgaben durch:

Administrative Arbeiten der Klassenlehrpersonen bei bestehenden Schulklassen D2.2-02

 

Klassenführung

Mit Hilfe des Leitfadens „Umgang mit Störungen im Unterricht“ an der BFS D2.3-01 soll eine einheitliche Schulhauskultur gewährleistet werden.

 

Weiterbildung

Lehrpersonen sind angehalten sich regelmässig weiter zu bilden. Mit dem Schulungsantrag F1.1-01 kann eine finanzielle Unterstützung durch die BFS beantragt werden.

 

Mentorat

Jede neue Lehrperson wird durch ein Mentorat und diverse
Einführungsmodule in die Organisation und Schulhauskultur der BFS eingeführt.

 

Die Termine zum Einführungstag und den Modulen sind dem Dokument D2.2-04 (Einführung neuer Lehrpersonen Module) zu entnehmen, während im Dokument D2.2-05 (Einführung neuer Lehrpersonen Mentorat) die Informationen in Ergänzung zu den Modulen festgehalten sind, welche durch den Mentor/-in an die neuen Lehrpersonen weitergegeben werden.

 

Urlaub

Ein Urlaubsgesuch muss mit dem Formular F2.2-02 rechtzeitig bei der   Abteilungsleitung eingereicht werden mit einem Vorschlag für die   Stellvertretung.

 

Mitarbeiter-
beurteilung

Genaue Informationen sind im BFS-Guide unter 1.3 Schulleitung und Rektorat zu finden.