Klassenlehrpersonen |
Die Klassenlehrperson ist die erste Ansprechperson für die Lernenden. Die Pflichten der Klassenlehrperson sind im Pflichtenheft der Klassenlehrperson D2.2-03 genauer umschrieben.
Mit den Klassen des 2. und 3. Lehrjahrs führt die Klassenlehrperson zu Beginn des Schuljahres folgende administrativen Aufgaben durch: Administrative Arbeiten der Klassenlehrpersonen bei bestehenden Schulklassen D2.2-02
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Klassenführung |
Mit Hilfe des Leitfadens „Umgang mit Störungen im Unterricht“ an der BFS D2.3-01 soll eine einheitliche Schulhauskultur gewährleistet werden.
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Weiterbildung |
Lehrpersonen sind angehalten sich regelmässig weiter zu bilden. Mit dem Schulungsantrag F1.1-01 kann eine finanzielle Unterstützung durch die BFS beantragt werden.
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Mentorat |
Jede neue Lehrperson wird durch ein Mentorat und diverse
Die Termine zum Einführungstag und den Modulen sind dem Dokument D2.2-04 (Einführung neuer Lehrpersonen Module) zu entnehmen, während im Dokument D2.2-05 (Einführung neuer Lehrpersonen Mentorat) die Informationen in Ergänzung zu den Modulen festgehalten sind, welche durch den Mentor/-in an die neuen Lehrpersonen weitergegeben werden.
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Urlaub |
Ein Urlaubsgesuch muss mit dem Formular F2.2-02 rechtzeitig bei der Abteilungsleitung eingereicht werden mit einem Vorschlag für die Stellvertretung.
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Mitarbeiter- |
Genaue Informationen sind im BFS-Guide unter 1.3 Schulleitung und Rektorat zu finden.
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